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Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom Basel-Ausschuss für Bankenaufsicht in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden. Diese Regeln müssen gemäß EU-Richtlinie 2006/49/EG seit dem 01. Januar 2007 in der europäischen Union angewandt werden. Finanzierende Banken wenden diese Regel bereits seit längerem in der täglichen Praxis an. Auch das Kreditwesengesetz, insbesondere § 18 KWG verlangt von den Banken eine genaue Überprüfung des Kreditnehmers. Führt diese Überprüfung zu einem negativen Rating, erhöhen sich die Kreditkosten oder ein Kredit wird versagt.
 
Wir beraten Sie frühzeitig in Hinblick auf diesen Problempunkt. Durch unternehmerische Gestaltungen und die Auswahl optimaler Finanzierungen tragen wir dazu bei, für Sie ein optimales Rating und damit bestmögliche Finanzierungskonditionen zu erhalten.
Finanzierungsberatung unter Beachtung von § 18 KWG und Basel II
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