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Unter Ausnutzung der handels- und steuerrechtlichen Wahlrechte erstellen wir für Sie sowohl den handelsrechtlichen als auch den steuerrechtlichen Jahresabschluss.  
 
Neben der Erstellung der Jahresabschlüsse führen wir auch freiwillige Prüfungen von Buchhaltungen und Jahresabschlüssen durch sowie die Plausibilitätsprüfungen im Hinblick auf § 18 des Kreditwesengesetzes und auf „Basel II“.  
 
Für die Jahresabschlüsse unserer Mandanten erstellen wir ausführliche Abschlussberichte, die Auskunft geben über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens.
Jahresabschlüsse bei Ausnutzung handels- und steuerrechtlicher Wahlrechte
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